Förderverein der Oberschule Naunhof e.V.


Da die zeitnahe Wiederholung einer satzungsgemäß zur Änderung der Vereinssatzung einzuberufenden Mitgliederversammlung unter den aktuellen Gegebenheiten kaum umsetzbar erscheint, möchten wir versuchen, entsprechende Abstimmungen ggf. zeitgemäß digital umzusetzen.

In der gültigen Fassung der Satzung des Fördervereins der Oberschule Naunhof vom 10.11.2021 findet sich bzgl. der Genehmigung neuer Mitgliedsanträge unter §5 Abs. 2 folgender Wortlaut:
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit.(AKTUELL)

Der Vorstand schlägt vor dem Hintergrund einer im Rahmen der geplanten Mitgliederwerbungs-Offensive in der Adventszeit resultierenden Vereinfachung und Beschleunigung der Prozesse eine Änderung des Wortlautes wie folgt vor:
Der Aufnahmeantrag wird von mindestens einem Vorstandsmitglied geprüft und entschieden.(ZU BESCHLIESSEN)

Wir bedanken uns für Ihre aktive Teilnahme und wünschen Ihnen & Familien ungeachtet der erschwerten Umstände eine angenehme Vorweihnachtszeit!

Mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand

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Antrag auf Satzungsänderung: "Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit." ändern in "Der Aufnahmeantrag wird von mindestens einem Vorstandsmitglied geprüft und entschieden."